WEB ACCESSIBILITY

Webzugänglichkeitsgesetz
& Barrierefreiheitsgesetz

Barrierefreiheit im Web ist essenziell, um allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern steigert auch die Reichweite, rechtliche Sicherheit und Suchmaschinenplatzierung.

Wir bieten maßgeschneiderte Pakete zur Prüfung und Optimierung von Websites auf Barrierefreiheit. Wir analysieren bestehende Seiten nach aktuellen Standards (WCAG) und entwickeln barrierefreie Websites, die für alle Nutzer zugänglich sind. Von der technischen Anpassung über eine optimierte Benutzerführung bis hin zu klaren und verständlichen Inhalten – wir sorgen dafür, dass Ihre Website inklusiv, nutzerfreundlich und rechtssicher ist.

Audit & Re-Audit
Workshops

Knowhow für Accessibility Evaluierungen

Barrierefreiheits-Check

// Evaluierungsprozess
  • Audit mit Endbericht als PDF
  • Re-Audit und Anpassung des Berichts
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

€ 479,- exkl. MwSt.

Workshops

// Themen
  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
  • Training für Autor:innen und Redakteur:innen

ab € 90,- exkl. MwSt

Vorteile von Web Accessibility

Verbesserte
User Experience

Gesteigerte
SEO Performance

Verbesserte Qualität
der Codebasis

Geringe Kosten für Wartung
und Weiterentwicklung

Generierte Leads & Conversion
Positives Image

Steigerung der
Reichweite

Du willst sichergehen, dass deine Website dem Barrierfreiheitsgesetz entspricht oder hast Fragen zum Thema Web Accessibility?

Anna Zebinger

Projektleitung
Jetzt anfragen

FAQ Web Accessibility

  • Ab 28. Juni. 2025
  • ACHTUNG! Öffentliche Stellen müssen nach der EU-Web-Accessibility-Richtlinie bereits seit 2016 die Stufe AA erfüllen
Wenn diese Kriterien auf dein Unternehmen zutreffen,
muss deine Website den Barrierefreiheitsrichtlinien entsprechen:
  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten
  • Unternehmen, die Produkte in einem Onlineshop verkaufen, u.a.:
    • Mobile Apps
    • E-Books
    • Bankdienstleistungen
AUSGENOMMEN von der Regelung sind kleine Unternehmen:
  • Unter 10 Mitarbeiter
  • weniger als 2 Mio Jahresumsatz
  • Ja! Verbraucher:innen können Barrieren melden. Bei Nichtbehebung drohen Abmahnungen, Klagen und Verwaltungsstrafen

  • Ja, sie muss den aktuellen Stand, bekannte Barrieren und Kontaktmöglichkeit für Feedback beinhalten

  • Stufe A: Grundlegend

  • Stufe AA: Standard für gesetzliche Vorgaben (z.B ausreichend Farbkontrast)

  • Stufe AAA: höchster Standard (nicht verpflichtend)

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// idBLOG:
TIPP, TRICK UND
MARKETING

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