Barrierefreiheit

Webzugänglichkeitsgesetz
& Barrierefreiheitsgesetz

Barrierefreiheit im Web ist der Schlüssel zu einer inklusiven digitalen Welt. Sie stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen uneingeschränkt auf Inhalte zugreifen können. Gleichzeitig profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer verbesserten Benutzererfahrung – und Unternehmen von größerer Reichweite, rechtlicher Absicherung und besseren Platzierungen in Suchmaschinen.

Wir unterstützen Sie mit individuell zugeschnittenen Lösungen bei der Prüfung und Optimierung Ihrer Website auf Barrierefreiheit. Dabei analysieren wir Ihre bestehenden Seiten auf Basis der aktuellen WCAG-Richtlinien und entwickeln barrierefreie Webangebote, die für alle zugänglich sind. Ob technische Anpassungen, nutzerzentrierte Navigation oder verständliche Inhalte – wir sorgen dafür, dass Ihre Website inklusiv, benutzerfreundlich und rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Audit & Re-Audit
Workshops

Knowhow für Accessibility Evaluierungen

Barrierefreiheits-Check

// Evaluierungsprozess
  • Audit mit Endbericht als PDF
  • Re-Audit und Anpassung des Berichts
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

€ 479,- exkl. MwSt.

Workshops

// Themen
  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
  • Training für Autor:innen und Redakteur:innen

ab € 120,-/Stunde exkl. MwSt.

Vorteile von Web Accessibility

Verbesserte
User Experience

Gesteigerte
SEO Performance

Verbesserte Qualität
der Codebasis

Geringe Kosten für Wartung
und Weiterentwicklung

Generierte Leads & Conversion
Positives Image

Steigerung der
Reichweite

Du willst sichergehen, dass deine Website dem Barrierfreiheitsgesetz entspricht oder hast Fragen zum Thema Web Accessibility?

Anna Zebinger

Projektleitung
Jetzt anfragen

FAQ Web Accessibility

  • Ab 28. Juni. 2025

  • ACHTUNG! Öffentliche Stellen müssen nach der EU-Web-Accessibility-Richtlinie bereits seit 2016 die Stufe AA erfüllen

Wenn diese Kriterien auf dein Unternehmen zutreffen, muss deine Website den Barrierefreiheitsrichtlinien entsprechen:
  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten

  • Unternehmen, die Produkte in einem Onlineshop verkaufen, u.a.:

    • Mobile Apps

    • E-Books

    • Bankdienstleistungen

AUSGENOMMEN von der Regelung sind kleine Unternehmen:
  • Unter 10 Mitarbeiter

  • weniger als 2 Mio Jahresumsatz

  • Ja! Verbraucher:innen können Barrieren melden. Bei Nichtbehebung drohen Abmahnungen, Klagen und Verwaltungsstrafen

  • Ja, sie muss den aktuellen Stand, bekannte Barrieren und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback beinhalten

  • Stufe A: Grundlegend

  • Stufe AA: Standard für gesetzliche Vorgaben (z.B ausreichend Farbkontrast)

  • Stufe AAA: höchster Standard (nicht verpflichtend)

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TIPP, TRICK UND
MARKETING

Weißt du, wie du Hashtags richtig einsetzt?
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